Bieberer Feuerwehr informiert über Rauchmelder

14.05.2016

Immer noch sterben durchschnittlich jeden Tag zwei Menschen bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvergiftung in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel allere Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland 600 Brandtote, 3600 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschaden im Privatbereich. In fast allen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Haushalten inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. „Rauchmelder retten Leben“, das ist trotz aller Aufklärung bei manchen Mitbürgern noch nicht angekommen, viele sind auch verunsichert, wie und wo die kleinen Lebensretter richtig installiert werden. Aufklärung will da die Freiwillige Feuerwehr Bieber geben und nahm dazu den Rauchmeldertag zum Anlass. Wehrführer Thomas Petrausch und Matthias Meyer hatten ihren Infostand genau gegenüber vom Eingang des Bieberer Lebensmittelmarktes postiert.

 „Macht ihr Wahlwerbung“, fragte ein Kunde, als er mit seinem Einkaufswagen vom Parkplatz kam. Die Plakate und das rote Feuerwehrauto waren nicht zu übersehen und der wissbegierige Mitbürger kam gerade recht. Natürlich wurde hier keine Wahlveranstaltung abgehalten, nein auch keine Sammelaktion für hilfsbedürftige Feuerwehrleute, sondern über eben über die Rauchwarnmelderpflicht aufgeklärt, die eigentlich schon seit dem 21. Juni 2005 besteht. Am 31. Dezember 2014 endete die Übergangsregelung für bereits bestehende Wohnungen und somit müssten eigentlich bis zu diesem Termin alle Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern versehen sein.

„Noch immer sterben bundesweit jährlich ca. 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Die Opfer sterben meist nicht durch Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung“, führten die Bieberer Feuerwehrleute den Mitbewohnern deutlich vor Augen und konnte diese Tatsache leider aus eigener Einsatzerfahrung untermauern.  Zwei Drittel der Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Kommt es zu einem Wohnungsbrand warnen Rauchmelder rechtzeitig Menschen, die sich in der betroffenen Wohnung aufhalten.

„Rauchmelder retten Leben“ ist mehr als eine zutreffende Überschrift. Rauchmelder können zwar den Ausbruch eines Brandes nicht verhindern, kommt es aber zu einem Wohnungsbrand warnen die Geräte rechtzeitig. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist deshalb sehr wichtig und deshalb hat das Land Hessen bereits 2005 die Rauchmelderwarnpflicht in § 13 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung geregelt. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer so wie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet jede Wohnung entsprechend auszustatten. Die Betriebsbereitschaft obliegt den Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

„Nie wieder Brandopfer. Wann zündet es bei ihnen“, erinnerten die Bieberer Brandschützer nun die Supermarktkunden an ihre gesetzliche Pflicht. Natürlich war das Zünden darauf gemünzt den Gedanken in die Tat um zusetzten und Rauchwarnmelder anzuschaffen. Wobei viele der Angesprochenen bereits gut ausgerüstet sind, wie zu erfahren war. Dennoch ist die Botschaft noch  nicht überall angekommen und bei so mancher Wohnung besteht Handlungsbedarf.

Dass die Anschaffung von Rauchwarnmeldern, die Leben rettet und mehr Sicherheit für die ganze Familie bedeutet, dabei keineswegs mit großen Kosten verbunden ist, erfuhren die interessierten Passanten von den Bieberer Feuerwehrleuten. Batteriebetriebene Rauchwarnmelder gibt es kostengünstig in Fachhandel und in den Baumärkten. Beim Kauf sollte man allerdings darauf achten, dass die Geräte über die CE-Kennzeichnung mit einem Hinweis auf die DIN EN 14604 verfügen.

Rauchwarnmelder lassen sich problemlos selbst nachträglich ohne großen Aufwand, durch Kleben oder Schrauben in der Wohnung anbringen. Da der Brandrauch nach oben steigt, muss der Rauchwarnmelder auf jeden Fall an der Decke, möglichst in der Raummitte, angebracht werden.

Für weitere Auskünfte stehen darüber hinaus die örtlichen Feuerwehren und Brandschutzdienstellen zur Verfügung.

Erschienen in der GNZ am 14.05.2016

 

 

Bild zur Meldung: Der Stand der Bieberer Brandschützer zum Rauchmeldertag